![]() Ferienwohnung Lutterbek - Zu Gast an der Ostsee |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen FERIENWOHNUNG LUTTERBEK
1. Allgemeines a) Es gelten zwischen dem Feriengast und Inge Vetter und Jens Fischer GbR, Inhaber der Ferienwohnung im Haus Dorfstraße 16, 24235 Lutterbek, folgende Geschäftsbedingungen. Lesen Sie sich diese bitte durch, denn sie enthalten unter anderem Bedingungen über Zahlungsweise, Rücktrittsmöglichkeiten und Haftungsumfang. b) Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. 2. Abschluss des Beherbergungsvertrages a) Die Buchung kann schriftlich per Post, per Fax oder per e-Mail erfolgen. Diese Buchung stellt ein verbindliches Angebot des Feriengastes gegenüber Inge Vetter und Jens Fischer GbR zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages dar. b) Mit Buchungsbestätigung durch Inge Vetter und Jens Fischer GbR kommt der Vertrag zwischen dem Feriengast und Inge Vetter und Jens Fischer GbR verbindlich zustande. c) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Feriengast auch für alle in der Buchung mit genannten Personen. Der buchende Feriengast steht für seine eigenen Vertragsverpflichtungen und auch für die der mit genannten Personen ein. 3. Reservierungen a) Reservierungen sind grundsätzlich verbindlich, es sei denn zwischen dem Feriengast und Inge Vetter und Jens Fischer GbR als Inhaber der Ferienwohnung wird ausdrücklich die Unverbindlichkeit schriftlich vereinbart. Ist eine unverbindliche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2 grundsätzlich zu einem zwischen dem Feriengast und Inge Vetter und Jens Fischer GbR rechtsverbindlichen Vertrag. b) Bei einer unverbindlichen Reservierung hat der Feriengast bis zum vereinbarten Zeit-punkt Inge Vetter und Jens Fischer GbR schriftlich mitzuteilen, ob die Reservierung als eine verbindliche behandelt werden soll. Erfolgt dies nicht, so entfällt die Reservierung, ohne dass Inge Vetter und Jens Fischer GbR zur weiteren Benachrichtigung verpflichtet ist. Teilt der Feriengast die Verbindlichkeit gegenüber Inge Vetter und Jens Fischer GbR schriftlich mit, so gilt Ziffer 2.b) entsprechend. 4. Leistungen a) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Website und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Beherbergungsbestätigung. b) Die in auf der Website enthaltenen Angaben sind für Inge Vetter und Jens Fischer GbR bindend. Inge Vetter und Jens Fischer GbR behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Website-Angaben zu erklären, worüber er den Feriengast vor Buchung selbstverständlich schriftlich informieren wird. 5. Rücktritt durch den Feriengast a) Inge Vetter und Jens Fischer GbR hat im Falle eines Rücktritts durch den Feriengast Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises. Eine etwaige anderweitige Vermietung der Ferienwohnung und/oder etwaige ersparte Aufwendungen werden Inge Vetter und Jens Fischer GbR angerechnet. b) Die nachfolgend angegebenen Berechnungen erfolgen je nach Zugang einer
Rücktrittserklärung:
c) Die Stornierung hat gegenüber Inge Vetter und Jens Fischer GbR schriftlich zu erfolgen. 6. Bezahlung a) Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist Inge Vetter und Jens Fischer GbR berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Mietpreises zu verlangen. b) Der gesamte Mietpreis, einschließlich aller Nebenkosten, ist spätestens am Tage der Anreise zu zahlen. 7. Haftung von Inge Vetter und Jens Fischer GbR a) Die vertragliche Haftung von Inge Vetter und Jens Fischer GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, 7.a.1. soweit ein Schaden des Feriengastes der Ferienwohnung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 7.a.2. soweit Inge Vetter und Jens Fischer GbR für einen dem Feriengast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. b) Inge Vetter und Jens Fischer GbR haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammen-hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, etc.). 8. Sonstiges Sollte es Anlaß zur Beanstandung geben, so ist hierfür Inge Vetter und Jens Fischer GbR zuständig. Lutterbek, den 1.12.2004
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